Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst.
Das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) geführt.
Sollten Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie dauerhaft nicht mehr selbst nutzen oder das Eigentum daran aufgeben, wird Ihr Wohnförderkonto in der Regel aufgelöst.
Den sich daraus ergebenden Auflösungsbetrag müssen Sieversteuern.
Ihr Wohnförderkonto wird allerdings nicht sofort aufgelöst, wenn Sie zum Beispiel
Synonyme: Altersvorsorgevertrag, Ansparphase, Aufgabe der Selbstnutzung, Auflösungsbetrag, Auszahlungsphase, Eigenheimrenten-Förderung, Erhöhungsbetrag Wohnförderkonto, Minderungsbetrag, nachgelagerte Besteuerung, Reinvestition, Riester-Vertrag, Stand des Wohnförderkontos, Wohnförderkonto
Lebenslagen: Altersvorsorge
Autor: Super-Admin
Es gibt keine Frist.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.