Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst.
Das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) geführt.
Sollten Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie dauerhaft nicht mehr selbst nutzen oder das Eigentum daran aufgeben, wird Ihr Wohnförderkonto in der Regel aufgelöst.
Den sich daraus ergebenden Auflösungsbetrag müssen Sieversteuern.
Ihr Wohnförderkonto wird allerdings nicht sofort aufgelöst, wenn Sie zum Beispiel
Synonyme: Altersvorsorgevertrag, Ansparphase, Aufgabe der Selbstnutzung, Auflösungsbetrag, Auszahlungsphase, Eigenheimrenten-Förderung, Erhöhungsbetrag Wohnförderkonto, Minderungsbetrag, nachgelagerte Besteuerung, Reinvestition, Riester-Vertrag, Stand des Wohnförderkontos, Wohnförderkonto
Lebenslagen: Altersvorsorge
Autor: Super-Admin
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