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Informationen

zur Leistung

Wohnförderkonto; Meldung der Aufgabe der Selbstnutzung der geförderten Wohnung

In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst.

Das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) geführt.

Sollten Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie dauerhaft nicht mehr selbst nutzen oder das Eigentum daran aufgeben, wird Ihr Wohnförderkonto in der Regel aufgelöst.

Den sich daraus ergebenden Auflösungsbetrag müssen Sieversteuern.

Ihr Wohnförderkonto wird allerdings nicht sofort aufgelöst, wenn Sie zum Beispiel

  • die Selbstnutzung Ihrer Immobilie innerhalb von 5 Jahren wieder aufnehmen,
  • nach Aufgabe der Selbstnutzung eine gleichwertige Reinvestition für eine andere Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist vornehmen oder
  • aufgrund von Krankheit oder Pflege das begünstigte Wohneigentum nicht mehr selbst nutzen können, Sie aber Eigentümerin oder Eigentümer bleiben.

Synonyme: Altersvorsorgevertrag, Ansparphase, Aufgabe der Selbstnutzung, Auflösungsbetrag, Auszahlungsphase, Eigenheimrenten-Förderung, Erhöhungsbetrag Wohnförderkonto, Minderungsbetrag, nachgelagerte Besteuerung, Reinvestition, Riester-Vertrag, Stand des Wohnförderkontos, Wohnförderkonto

Lebenslagen: Altersvorsorge

Autor: Super-Admin

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AltersvorsorgevertragAnsparphaseAufgabe der SelbstnutzungAuflösungsbetragAuszahlungsphaseEigenheimrenten-FörderungErhöhungsbetrag WohnförderkontoMinderungsbetragnachgelagerte BesteuerungReinvestitionRiester-VertragStand des WohnförderkontosWohnförderkonto