Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Wohngeld wird auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.
Wohngeld wird für Mietwohnungen und vergleichbaren Wohnraum als Mietzuschuss, für selbst genutzten im Eigentum stehenden und vergleichbaren Wohnraum als Lastenzuschuss gezahlt.
Mieterinnen und Mieter einer Wohnung können auf Antrag Wohngeld als Mietzuschuss erhalten. Gleiches gilt für Personen, die zur Untermiete wohnen oder in einem Heim (z. B. Alters- oder Pflegeheim) leben.
Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbst genutzten Wohnraum beantragen.
Ausschlussgründe (Kein Anspruch auf Wohngeld):
Die Miete sowie die Belastung für den Wohnraum sind nur bis zu einem gesetzlich bestimmten Höchstbetrag berücksichtigungsfähig. Dieser richtet sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und der Mietenstufe der Gemeinde. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Wohngeldbehörde (siehe unter "Für Sie zuständig").
In welcher Höhe Wohngeld in Form von Miet- oder Lastenzuschuss zusteht, hängt ab von
Synonyme: Antrag Wohngeld, bayerisches Wohngeld, Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Wohngeld, Wohngeldantrag, Wohngeld bayern, Wohngeld beantragen
Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Mieten und Vermieten
Autor: Super-Admin
Der Wohngeld-Plus - Rechner ermöglicht eine unkomplizierte und schnelle Berechnung des voraussichtlichen Wohngeldanspruchs. Der Wohngeld-Plus - Rechner dient lediglich einer ersten Orientierung. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde geben.
Sie können online Wohngeld (als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss) beantragen und Unterlagen nachreichen.
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Ersten des Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.