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Wohnungsbauprämie; Beantragung

Prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind insbesondere Einzahlungen in einen Bausparvertrag, aber auch andere Zahlungen, zum Beispiel für den ersten Erwerb von Anteilen an einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft.

Die Wohnungsbauprämie beträgt jährlich 10 Prozent Ihrer geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen. Für jedes Sparjahr werden als prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus höchstens zugrunde gelegt:

  • EUR 700,00, wenn Sie ledig sind, oder
  • EUR 1.400, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).

Sparjahr ist das Kalenderjahr, in dem Sie die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet haben.

Hinweis: Die Wohnungsbauprämie ist nicht einkommensteuerpflichtig.

Synonyme: Baugenossenschaft, Bausparvertrag, Wohnungsbau, Wohnungsbauprämie, Wohnungsgenossenschaft

Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen, Haus- und Wohnungskauf, Kauf und Verkauf von Immobilien

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie müssen den Antrag bis zum Ablauf des 2 Kalenderjahres stellen, das auf das Sparjahr folgt.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

BaugenossenschaftBausparvertragWohnungsbauWohnungsbauprämieWohnungsgenossenschaft

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.