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Zahnärztinnen und Zahnärzte; Beantragung einer EU-Konformitätsbescheinigung

Sie haben Ihr Studium der Zahnmedizin in Deutschland abgeschlossen und möchten im EU-Ausland arbeiten? In diesem Fall benötigen Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung. Diese bestätigt, dass Ihre zahnärztliche Grundausbildung den Mindestanforderungen der Europäischen Union (EU) entspricht.

Die EU-Konformitätsbescheinigung erleichtert Ihnen die Anerkennung Ihrer Ausbildungsnachweise. Behörden im Ausland verlangen die EU-Konformitätsbescheinigung regelmäßig im Rahmen des Anerkennungsverfahrens beziehungsweise Zulassungsverfahrens zur Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit.

Beantragung

Wie Sie Ihre EU-Konformitätsbescheinigung beantragen, ist abhängig davon, wann und wo Sie Ihren Abschluss erhalten haben.

Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium nach dem 20. Januar 1980 in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) abgeschlossen haben, können Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium bis zum 20. Januar 1980 in der BRD abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesbehörde.

Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesbehörde.

Eine EU-Konformitätsbescheinigung Ihrer Weiterbildung zum Fachzahnarzt erhalten Sie bei der zuständigen Landesärztekammer. Da diese für das Anerkennungs- oder Zulassungsverfahren im Zielland häufig nicht ausreicht, sollten Sie zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung Ihrer Grundausbildung beantragen.

Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium im EU-Ausland, in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen haben, sind die Behörden des jeweiligen Staates zuständig.

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Lebenslagen: Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

EU-Konformitätsbescheinigung für Zahnärztinnen und Zahnärzte online beantragen

Fristen:

Es gibt keine Frist. 

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

AnerkennenAnerkennungAnerkennung von BerufsqualifikationenArbeitarbeitenArbeitenAuslandBerufBerufsabschluss ZahnarztBerufsabschluss ZahnärztinBerufsanerkennungBerufsanerkennungsrichtlinieBerufstätigkeitBescheinigenBescheinigungBfArMBMGBundesgesundheitsministeriumBundesinstitut Arzneimittel und MedizinprodukteBundesministerium für GesundheitDIMDIEUEU-AuslandEU-KonformitätsbescheinigungEuropäische UnionGesundheitsberufe EU-BescheinigungGesundheitsministeriumGrundausbildung ZahnarztGrundausbildung ZahnärztinKonformitätsbescheinigungPraktizierenStudienabschluss ZahnarztStudienabschluss ZahnärztinStudium der ZahnmedizinZahnarztZahnärztinZahnärztliche GrundausbildungZahnmedizinstudium

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.