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Zahnarzt/Zahnärztin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Wenn Sie den zahnärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin zu verzichten.

Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer.

Synonyme:

Lebenslagen: Geregelte Betriebsaufgabe

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Das Rathaus ist am 30. Mai geschlossen.