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Zivilschutz; Informationen

Zivilschutz ist die Sammelbezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall sowie die angemessene Vorbereitung hierfür.

Zum Zivilschutz zählen nach § 1 Abs. 2 Zivilschutz-und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG):

Verantwortlich für den Zivilschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist der Bund – die Länder einschließlich der Kommunen handeln bei Wahrnehmung und Erfüllung der Aufgaben im Auftrag des Bundes.

Weitergehende Auskünfte und Informationsmaterial erhalten Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (siehe "Weiterführende Links").

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Synonyme: Alarmsignale, Bevölkerungsschutz, Brandschutz, Erdbebenschutz, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Notfallvorsorge, Rettungsdienste, Schutz der Zivilbevölkerung, Sicherheit, Störfallschutz, Strahlenschutz, Vorsorge, Warnsignale, Warnung im Katastrophenfall, Zivile Verteidigung

Lebenslagen: Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Zivil- und Katastrophenschutz

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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Synonyme:

AlarmsignaleBevölkerungsschutzBrandschutzErdbebenschutzFeuerwehrKatastrophenschutzNotfallvorsorgeRettungsdiensteSchutz der ZivilbevölkerungSicherheitStörfallschutzStrahlenschutzVorsorgeWarnsignaleWarnung im KatastrophenfallZivile Verteidigung

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