Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie in Kürze die Ergebnisse
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Stehen Waren im Verdacht, Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, können die Zollbehörden sie zurückhalten oder die weitere Abfertigung aussetzen. So kann verhindert werden, dass rechtsverletzende Waren in den Binnenmarkt gelangen. Dieses Verfahren können Sie als Rechteinhaberin oder Rechteinhaber bei der Zollbehörde beantragen.
Wird Ihr Antrag bewilligt und verdächtige Ware gefunden, informiert Sie der Zoll über die Anhaltung und Sie können die Ware überprüfen. Daran können sich verschiedene Schritte anschließen:
Auf ausdrücklichen Antrag können Sie als Rechteinhaberin oder Rechteinhaber zudem weitere Informationen erhalten über
Wenn Sie diese Informationen beantragen und die Zollbehörden sie übermitteln, müssen Sie weitere Verpflichtungen beachten, damit Ihr Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden weiter bestehen kann.
Synonyme: AdÜ, Aussetzung der Überlassung, Designschutz, Gebrauchsmuster, Geografische Angabe, Geschmacksmuster, Halbleitertopographie, Handelsname, Markenpiraterie, Markenrecht, Patent, Produktfälschung, Produktpiraterie, Sortenschutz, Urheberrecht, Zurückhaltung von Waren, ZvW
Lebenslagen: Zölle und Zollpapiere
Autor: Super-Admin
Über die Anwendung ZGR-online können Anträge auf Tätigwerden der Zollbehörden im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes gestellt werden.
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