Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Im Regelfall müssen Sie keine Kosten für Leistungen der Zollverwaltung zahlen. Für besondere Leistungen müssen Sie allerdings in bestimmten Fällen die Kosten in Form von Gebühren und Auslagen tragen.
Kostenpflichtig sind zum Beispiel folgende Leistungen:
Die Zollkosten werden zusätzlich zu gegebenenfalls anfallenden Ein- oder Ausfuhrabgaben erhoben.
Sie müssen die kostenpflichtige Amtshandlung vorher beantragen.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Durchführung der beantragten kostenpflichtigen Amtshandlung. Die Entscheidung darüber, ob eine Leistung wie beantragt stattfindet, trifft die Zollstelle.
Synonyme: Abfertigung, Ablichtungen, Amtshandlung, Auslagen, Beförderungsmittel, Begleitung, besondere Leistung, Bewachung, Flugplatz, Gebühren, Grundgebühr, Inanspruchnahme, Kosten, Kostenbescheid, Nicht-Unionswaren, Pauschale, Schreibauslagen, Stundengebührensatz, Überwachung, Untersuchungsgebühr, Vernichtung, Warenuntersuchung, Zollgebühren, Zollkosten
Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe, Zölle und Zollpapiere
Autor: Super-Admin
Mithilfe des Online-Dienstes können Sie die Durchführung von zollkostenpflichtigen Amtshandlungen beantragen.
Die Kosten werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung fällig, es sei denn, die Zollstelle bestimmt einen späteren Zeitpunkt.
Einspruch
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.