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Zolllager; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb

In einem Zolllager können Sie Nicht-Unionswaren, so lange Sie möchten, im Gebiet der Europäischen Union lagern. Dabei müssen Sie

  • keine Einfuhrabgaben zahlen und
  • keine handelspolitischen Maßnahmen beachten, soweit diese Maßnahmen nicht den Eingang oder den Ausgang von Waren in das oder aus dem Zollgebiet der Union untersagen. Sie müssen also beispielsweise keine Einfuhrgenehmigung vorlegen.

Zolllager bieten Ihnen damit die Möglichkeit,

  • importierte Ware vor einem anschließenden Export unverzollt zwischenzulagern,
  • Einfuhrabgaben erst zu einem späteren Zeitpunkt zu zahlen oder
  • gelagerte Waren in andere Zollverfahren zu überführen.

Es gibt verschiedene Typen von Zolllagern:

  • öffentliche Zolllager (CW1 oder CW2)
  • private Zolllager (CWP)

Wenn Sie die Bewilligung für den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren erfolgreich beantragt haben, sind Sie Bewilligungsinhaber. Dann können Sie das Lager auf unbefristete Zeit nutzen. Doch wenn es in Ihrem Unternehmen Änderungen gibt, die Auswirkungen auf Ihre Bewilligung haben könnten, müssen Sie diese melden. Dazu gehört zum Beispiel ein Insolvenzverfahren.

Synonyme: CW1, CW2, CWP, Einfuhrabgaben, Gesamtsicherheit, handelspolitische Maßnahmen, öffentliche Zolllager, private Zolllager, Zolllager, Zolllagerverfahren

Lebenslagen: Zölle und Zollpapiere

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können über das EU-Trader-Portal (EU-TP) ausgewählte Bewilligungen elektronisch beantragen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten gelten.

EU-Trader-Portal der Europäischen Kommission

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie jeder Entscheidung beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

CW1CW2CWPEinfuhrabgabenGesamtsicherheithandelspolitische Maßnahmenöffentliche Zolllagerprivate ZolllagerZolllagerZolllagerverfahren

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.