Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten

Änderungen der Halterangaben wie z. B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung und Adressänderungen, müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.

Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet. Soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.

Die Änderungen werden sowohl in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen.

Ändert sich nur die Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden. In diesen Fällen wird entweder eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil I ein entsprechender Aufkleber angebracht. Es erfolgt keine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Bei einem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk beachten Sie bitte die Informationen unter "Verwandte Themen" unter "Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung".

Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und der Kredit- oder Leasinggeber die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zur Sicherung einbehalten hat und die Vorlage erforderlich ist, wenden Sie sich an diesen, damit er das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung herausgibt.

Synonyme:

Lebenslagen: Änderung von Einträgen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die Änderung der Halterdaten ist unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.