Hinweis zur Beantragung von Passdokumenten: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen Sie als Ersatz neue Zulassungsbescheinigungen Teil I oder II.
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II abhandenkommt, muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil I neu ausgefertigt werden.
Synonyme:
Lebenslagen: Änderung von Einträgen
Autor: Super-Admin
Die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung ist unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.