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Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung eines Ersatzes

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen Sie als Ersatz neue Zulassungsbescheinigungen Teil I oder II.

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II abhandenkommt, muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil I neu ausgefertigt werden.

Synonyme: Fahrzeugdokumente, Fahrzeugzulassung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Kfz-Zulassungsbehörde, Neuausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil I, Neuausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil II, Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I, Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II, Zulassung zum Straßenverkehr

Lebenslagen: Änderung von Einträgen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung ist unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

FahrzeugdokumenteFahrzeugzulassungFahrzeug-ZulassungsverordnungKfz-ZulassungsbehördeNeuausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil INeuausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil IIVerlust Zulassungsbescheinigung Teil IVerlust Zulassungsbescheinigung Teil IIZulassung zum Straßenverkehr

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.