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Gemeinde veröffentlicht Richtigstellung
In der Freitagausgabe des Münchner Merkur erschien ein Artikel zu einer Korrespondenz zwischen der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Starnberg (UNB) und der Gemeinde Krailling.
Abgesehen davon, dass es sich um eine formlose Anfrage mit der Bitte um eine Antwort bis Mitte September handelte, entbehren die Unterstellungen der Kraillinger Gemeinderätin Schulte-Krauss jeder Grundlage.
In Unkenntnis der Rechtslage und der Antwort der Gemeindeverwaltung wurden Behauptungen aufgestellt, die fachlich nicht zutreffen und das positive Handeln der Gemeinde Krailling zum Schutz der Sanatoriumswiese absichtlich in ein falsches Licht stellen. So wurde beispielweise behauptet, dass dem Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde zu entnehmen sei, dass der Beschluss des Gemeinderates zur Mahd der Sanatoriumswiese nicht der gängigen Rechtsauslegung entspreche.
Richtig ist, dass es einen Gesprächsprozess gibt, an dem die UNB, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) aus Weilheim und die Gemeinde Krailling beteiligt sind und in dem unterschiedliche Handlungsoptionen ausgetauscht werden und ein Konsens über das weitere Vorgehen erzielt werden wird.
Zunächst soll es dazu einen gemeinsamen Begehungstermin auf der Sanatoriumswiese geben.
Richtig ist auch, dass die Gemeinde Krailling weder mit einem Gemeinderatsbeschluss noch durch eigenes Handeln den Schutzstatus der Sanatoriumswiese gefährdet hat, noch gegen Bestimmungen verstoßen hat.
Bei der Pressemitteilung handelt es sich daher um eine politische Meinungsäußerung, die die tatsächliche Situation falsch darstellt. Das Antwortschreiben des Bürgermeisters Rudolph Haux an die UNB wird den Gemeinderäten zur Verfügung gestellt aber entsprechend den Gepflogenheiten des behördlichen Handelns nicht veröffentlicht, solange es noch weitere Gespräche zwischen den Behörden gibt.
Datum der Veröffentlichung
19.09.2025
Ihr Kontakt für Rückfragen
Rudolph Haux
Email an: buergermeister@krailling.de
Telefon: 089 85706111
Autor: Super-Admin
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Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.