Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
Bauordnung /
Bauantrag
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Das Bauordnungsrecht ist neben dem Bauplanungsrecht ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts. In Bayern ist es in der Bayerischen Bauordnung und in zahlreichen anderen Verordnungen geregelt. Aber auch gemeindliche Satzungen (Link zur Seite Ortsrecht ) (z.B. die Abstandsflächensatzung, usw.) gehören zu den bauordnungsrechtlichen Regelungen.
Ziel des Bauordnungsrechts ist es, dass bauliche Anlagen so errichtet, erhalten oder geändert werden, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, ausgehen und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.
Link zur Abstandsflächensatzung 210128_Satzung_Abstandsflaechen_BayBo_Krailling.pdf
Bauantrag
Isolierte Befreiung
Diese Unterlagen sind ebenfalls in dreifacher Ausfertigung im Rathaus der Gemeinde Krailling abzugeben. Die Eingabepläne sowie evtl. weitere Unterlagen (nach Rücksprache) benötigen wir zusätzlich in digitaler Form.
Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Liste der Versorgungsträger: PDF öffnen
Zuständigkeit Abgabe Antragsunterlagen
Wo den Antrag einreichen? - Zuständigkeiten im Bauordnungsrecht (BayBO) / Landratsamt Starnberg Online: Verlinkung LRA Starnberg Übersicht
Unverbindliche Voranfragen sind per E-Mail an bauordnung@krailling.de einzureichen.
Autor: Super-Admin
Öffnungszeiten Bauamt
Mo 8 - 12 Uhr
Di 8 - 12 Uhr
Do 8 - 12 Uhr
Fr 8 - 12 Uhr
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.
Amelie Höhne
Sachbearbeiterin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.