in Krailling leben

Bauordnung /

Bauantrag

Bauordnung undBauantrag

Das Bauordnungsrecht ist neben dem Bauplanungsrecht ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts. In Bayern ist es in der Bayerischen Bauordnung und in zahlreichen anderen Verordnungen geregelt. Aber auch gemeindliche Satzungen (Link zur Seite Ortsrecht ) (z.B. die Abstands­flächensatzung, usw.) gehören zu den bauordnungsrechtlichen Regelungen.

Ziel des Bauordnungsrechts ist es, dass bauliche Anlagen so errichtet, erhalten oder geändert werden, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, ausgehen und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.

Link zur Abstandsflächensatzung 210128_Satzung_Abstandsflaechen_BayBo_Krailling.pdf

Bauantrag

  • Amtlicher Lageplan (Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landsberg a. Lech, Außenstelle Starnberg, ADBV Landsberg )
  • Antragsformular (Abweichungsantrag, Baubeschreibung, Nachbarbeteiligung etc.) Hier Link zu: Antragsformulare
  • Flächenberechnungen
  • Eingabepläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • ggf. je nach Bauvorhaben Freiflächengestaltungsplan
  • ggf. Brandschutznachweis
  • Standsicherheitsnachweis
  • Nachweis Abstandsflächen
  • ggf. je nach Bauvorhaben Nachweis Stellplätze
  • Niederschlagswasserbeseitigungserklärung
  • Vollständigkeit der Liste ohne Gewähr: Bitte klären Sie die Notwendigkeit weiterer Unterlagen mit dem Landratsamt Starnberg ab.

Isolierte Befreiung

Diese Unterlagen sind ebenfalls in dreifacher Ausfertigung im Rathaus der Gemeinde Krailling abzugeben. Die Eingabepläne sowie evtl. weitere Unterlagen (nach Rücksprache) benötigen wir zusätzlich in digitaler Form.

Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Liste der Versorgungsträger: PDF öffnen

Zuständigkeit Abgabe Antragsunterlagen

Wo den Antrag einreichen? - Zuständigkeiten im Bauordnungsrecht (BayBO) / Landratsamt Starnberg Online: Verlinkung LRA Starnberg Übersicht

Unverbindliche Voranfragen sind per E-Mail an bauordnung@krailling.de einzureichen.

Autor: Super-Admin

Öffnungszeiten Bauamt

Mo 8 - 12 Uhr

Di 8 - 12 Uhr

Do 8 - 12 Uhr

Fr 8 - 12 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Amelie Höhne

Sachbearbeiterin

Tel +49 89 85706 -302 Fax +49 89 8576656
Zu finden in: Zimmer: O.05

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.