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Gemeinde weist auf Räumpflicht hin
Der Herbst zeigt sich derzeit von seiner schönsten Seite: goldgelbe Blätter, klare Luft, warme Sonnenstrahlen. Doch was das Auge erfreut, bedeutet für viele auch Arbeit – denn das bunte Laub landet früher oder später auf Straßen, Wegen und in den Gärten.
Der Bauhof der Gemeinde Krailling ist momentan wieder täglich im Einsatz, um die öffentlichen Verkehrsflächen von Laub zu befreien. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um Straßen, Plätze und Grünanlagen – und sorgen so dafür, dass Krailling auch im Herbst gepflegt und sicher bleibt.
Doch auch die Bürgerinnen und Bürger sind gefragt: Nach der gemeindlichen Verordnung ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor dem eigenen Anwesen sauber zu halten. Gerade nasses Laub wird schnell rutschig und kann zu gefährlichen Stürzen führen. Wer seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt, trägt im schlimmsten Fall die Verantwortung für mögliche Verletzungen und deren Folgen.
Bei Grundstücken ohne Gehweg gilt eine einfache Regel: Die angrenzende Fahrbahn muss auf einer Breite von mindestens einem Meter gereinigt werden. Wichtig ist dabei, das Laub nicht einfach von den Gehwegen auf die Straße zu kehren – das ist nicht erlaubt und behindert die Arbeit des Bauhofs.
Mit Blick auf die kommenden Wintermonate erinnert die Gemeinde Krailling außerdem an die Räum- und Streupflicht: Nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Wege und Straßen im Ort sicher begehbar bleiben – ob im Herbst oder bei Schnee und Eis.
Weitere Informationen finden Sie in der
„Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ unter:
https://www.krailling.de/in-krailling-leben/gemeinde/ortsrecht/verordnungen/
Datum der Veröffentlichung
28.10.2025
Ihr Kontakt für Rückfragen
Sebastian Beel
Email an: beel@krailling.de
Telefon: 08985706300
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.