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Terminvergabe

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Sanierungssatzung ISEK-VU

  • Billigungsbeschluss über die Auslegung des Sanierungsgebietes „Hauptort Krailling“ und Begründung in Form des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) mit vorbereitender Untersuchung (VU) gem. § 141 BauGB

    Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 30.01.2018 die Beauftragung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) sowie die Durchführung der Vorbereitender Untersuchungen (VU) beschlossen.
    Diese dienen als Begründung zur Aufstellung des Sanierungsgebietes „Hauptort Krailling“ gem. § 141 BauGB.

    Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 137 bis § 139 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf in der vom Gemeinderat gebilligten Fassung vom 24.10.2023, mit Satzung, Begründung, ISEK und VU in der Zeit vom 15. November 2023 bis 20. Dezember 2023 öffentlich gemacht.

    Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Sanierungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

    Ihre Stellungnahmen senden Sie bitte bis zum Ende der Auslegungsfrist an:
    Stephanie Weiss
    Bauamt der Gemeinde Krailling
    E-Mail: weiss@krailling.de

    Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK ) mit integrierter Vorbereitender Untersuchung (VU) (PDF)

Grundlagenplanungen und Entwicklungskonzepte

Teilprojekte und Maßnahmen