Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Leistungen
Arzneimittelrecht; Einfuhrerlaubnis und Zertifikate für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen
Die Einfuhr von Gewebe / Gewebezubereitungen aus einem Drittland ist erlaubnispflichtig.
Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken
Wer beabsichtigt, Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe abzugeben, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Gemeinde anzuzeigen.
Arzt/Ärztin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.
Arzt/Ärztin; Anzeige einer vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen
Ärztinnen und Ärzte aus EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz, die den ärztlichen Beruf nur vorübergehend und gelegentlich in Bayern ausüben möchten, benötigen keine Approbation. Die schriftliche Meldung bei der zuständigen Behörde genügt.
Arzt/Ärztin; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland
Wenn Sie im Ausland als Arzt/Ärztin tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Certificate of good standing).
Arzt/Ärztin im Öffentlichen Gesundheitsdienst; Bewerbung um einen Arbeitsplatz
Sie können sich als Ärztin oder Arzt im Öffentlichen Gesundheitsdienst bewerben.
Ärzte und Psychotherapeuten im ländlichen Raum; Beantragung der Landarztprämie
Der Freistaat Bayern gewährt eine Prämie für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten, die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Filialbildungen in medizinisch schlechter versorgten Regionen.
Ärztinnen und Ärzte; Beantragung einer EU-Konformitätsbescheinigung
Wenn Sie Ihr Humanmedizinstudium in Deutschland abgeschlossen haben und danach im EU-Ausland arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen eine EU-Konformitätsbescheinigung.
Ärztliche Behandlung; Informationen zu Kostenübernahme
Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf ärztliche Behandlung.
Ärztliche Erstversorgung für gesetzlich Unfallversicherte; Informationen zur Kostenübernahme
Sie müssen wegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit ärztlich erstmalig behandelt werden? Dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten auf.
Ärztliche und zahnärztliche Behandlung für gesetzlich Unfallversicherte; Informationen zur Kostenübernahme
Sie müssen wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in ärztliche oder zahnärztliche Behandlung? Dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten auf.
Assistierte Ausbildung; Beantragung
Wenn Sie Schwierigkeiten in Ihrer betrieblichen Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung haben, können Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb Unterstützung erhalten, damit Sie Ihre Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung erfolgreich aufnehmen beziehungsweise abschließen können.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.