Hinweis zur Beantragung von Passdokumenten: mehr Infos hier

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Leistungen

Landtags- und Bezirkswahl; Informationen

Der Bayerische Landtag und die Bezirkstage werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

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Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin im technischen Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher; Bewerbung um einen Ausbildungsplatz

Lebensmittelkontrolleure-innen sind im technischen Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher tätig. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.

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Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

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MoBY; App

MoBY, die Mobilitätsapp der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), ist ein hilfreicher Reisebegleiter für alle, die öffentliche Verkehrsmittel in ganz Bayern und darüber hinaus nutzen. 

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Ortsrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen

Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

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Rechtsreferendare; Ausbildung bei der öffentlichen Verwaltung

Hier erfolgt eine viermonatige Ausbildung bei einem Landratsamt, in bestimmten Fällen bei einer Gemeinde, einer Regierung, einem Bezirk oder einem Landesamt des Geschäftsbereichs des Innenministeriums.

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Schießerlaubnis; Beantragung

Sie müssen eine Erlaubnis beantragen, wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen. Ausgenommen sind insbesondere Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.

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Sozialpädagoge/Sozialpädagogin im Öffentlichen Gesundheitsdienst; Bewerbung um einen Arbeitsplatz

In Bayern werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig .

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Vereinswesen; Anmeldung eines Ausländervereins oder eines ausländischen Vereins

Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, d. h. der zuständigen kreisfreien Gemeinde oder dem zuständigen Landratsamt anzumelden.

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Versammlung; Anzeige

Möchten Sie eine ortsfeste oder sich fortbewegende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige wird im Regelfall von der Behörde bestätigt und kann mit Beschränkungen verbunden werden.

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Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune

Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände, sonstige kommunale Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können für Amtshandlungen Kosten erheben.

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Veterinärassistent / Veterinärassistentin im Öffentlichen Veterinärdienst; Bewerbung um einen Ausbildungsplatz

Veterinärassistenten und Veterinärassistentinnen sind in Bayern bei den Landratsämtern tätig. Für die Einstellung sind die Regierungen zuständig.

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Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.