Hinweis zur Beantragung von Passdokumenten: mehr Infos hier
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Leistungen
Landtags- und Bezirkswahl; Informationen
Der Bayerische Landtag und die Bezirkstage werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin im technischen Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher; Bewerbung um einen Ausbildungsplatz
Lebensmittelkontrolleure-innen sind im technischen Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher tätig. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.
Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
MoBY; App
MoBY, die Mobilitätsapp der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), ist ein hilfreicher Reisebegleiter für alle, die öffentliche Verkehrsmittel in ganz Bayern und darüber hinaus nutzen.
Ortsrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen
Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.
Rechtsreferendare; Ausbildung bei der öffentlichen Verwaltung
Hier erfolgt eine viermonatige Ausbildung bei einem Landratsamt, in bestimmten Fällen bei einer Gemeinde, einer Regierung, einem Bezirk oder einem Landesamt des Geschäftsbereichs des Innenministeriums.
Schießerlaubnis; Beantragung
Sie müssen eine Erlaubnis beantragen, wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen. Ausgenommen sind insbesondere Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.
Sozialpädagoge/Sozialpädagogin im Öffentlichen Gesundheitsdienst; Bewerbung um einen Arbeitsplatz
In Bayern werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig .
Vereinswesen; Anmeldung eines Ausländervereins oder eines ausländischen Vereins
Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, d. h. der zuständigen kreisfreien Gemeinde oder dem zuständigen Landratsamt anzumelden.
Versammlung; Anzeige
Möchten Sie eine ortsfeste oder sich fortbewegende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige wird im Regelfall von der Behörde bestätigt und kann mit Beschränkungen verbunden werden.
Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune
Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände, sonstige kommunale Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können für Amtshandlungen Kosten erheben.
Verwaltungssachen aus dem Ausland; Beantragung von Amts- und Rechtshilfeersuchen
Im Rahmen internationaler Abkommen und bilateraler Verträge können Behörden anderer Staaten die Zustellung von Schriftstücken oder die Weiterleitung von Amtshilfeersuchen in Verwaltungssachen an staatliche Stellen in Deutschland beantragen.
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.