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Leistungen

Straßen- und U-Bahnen; Beantragung der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens

Betriebsanlagen für Straßenbahnen dürfen nur gebaut werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.

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Straßenbau; Beantragung der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens

Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren sind besondere förmliche Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bau oder die Änderung von Straßen. Zuständig für die Durchführung sind die Regierungen.

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Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte

Auftrag des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung der Oberpfalz ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen. Hierzu zählen unter anderem ortsbewegliche Druckgeräte.

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Technischer Verbraucherschutz; Marktüberwachung pyrotechnischer Gegenstände und Explosivstoffe

Auftrag des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung der Oberpfalz ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen. Hierzu zählen unter anderem Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, z. B. Feuerwerksartikel.

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Überwachungsbedürftige Anlagen; Beantragung einer Erlaubnis

Für die Errichtung und den Betrieb bestimmter überwachungsbedürftiger Anlagen sowie für Änderungen von Bauart oder Betriebsweise, welche die Sicherheit dieser Anlagen beeinflussen, wird eine Erlaubnis benötigt. Diese wir auf Antrag erteilt.

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Verpackungsentsorgung; Beantragung der Bestätigung der ausreichenden Berufsqualifikation von im Ausland niedergelassenen Sachverständigen

Im EU/EWR-Ausland niedergelassene Sachverständige für Verpackungsentsorgung, die nur vorübergehend und gelegentlich in Deutschland Sachverständigentätigkeiten durchführen wollen, können die Bestätigung der ausreichenden Berufsqualifikation beantragen.

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Versorgungswirtschaft; Beantragung der Anerkennung als Prüfstelle zur Durchführung von Eichungen

Nur staatlich anerkannte Prüfstellen für Messgeräte für Gas-, Wasser-, Wärme- oder Elektrizität dürfen diese Messgeräte eichen. Private Unternehmen können die Anerkennung als Prüfstelle beantragegn.

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Waage; Anzeige des Betriebs einer öffentlichen Waage

Wenn Sie den Betrieb einer öffentlichen Waage anfangen oder einstellen, müssen sie dies anzeigen.

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Weiterbildung in der Pflege; Beantragung der Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation

Wenn Sie außerhalb von Bayern (in einem anderen Bundesland oder im Ausland) eine vergleichbare Weiterbildung in der Pflege absolviert oder anderweitig eine Prüfungsleistung abgelegt haben, können Sie eine Anerkennung der Qualifikation bei der VdPB beantragen.

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Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung der Änderung der Halterdaten

Wenn sich Ihre Adresse ändert oder Ihr Name müssen Sie die Änderung der Halterdaten in Ihren Zulassungsdokumenten beantragen.

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Abwasserabgabe; Abgabe einer Erklärung zur Festsetzung oder Beantragung der Verrechnung für Großeinleitungen und Niederschlagswasser

Die Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser ist abgabepflichtig. Wird die Abgabe nicht über die im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Grenzwerte ermittelt, kann der Abgabepflichtige sich gegenüber der zuständigen Behörde erklären. 

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Anerkannte und bleibeberechtigte Ausländer; Erteilung von Wohnsitzzuweisungen

Anerkannte und Bleibeberechtigte können zu ihrer Versorgung mit angemessenem Wohnraum oder zur Förderung ihrer nachhaltigen Integration verpflichtet werden, in einem bestimmten Landkreis oder in einer bestimmten kreisfreien Stadt zu wohnen.

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Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.