Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Leistungen
Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs
Der Verkehr mit Tierarzneimitteln ist gesetzlich geregelt. Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln wird von den Ländern vollzogen.
Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs im Bereich der Tierhalter und der landwirtschaftlichen Betriebe
Die Überwachung von Tierhaltern bezüglich der Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Qualität der gewonnenen Lebensmittel.
Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften
Die Kreisverwaltungsbehörden und die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) sind in Bayern zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung.
Tierärztliche Klinik; Beantragung der Genehmigung zur Führung der Bezeichnung
Die Bezeichnung "Tierärztliche Klinik" darf nur mit Genehmigung der Bayerischen Landestierärztekammer geführt werden.
Tierarzt/Tierärztin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.
Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Anerkennung eines ausländischen Weiterbildungsnachweises aus einem Drittstaat
Sie können die Anerkennung eines Weiterbildungsnachweises aus einem Drittstaat und die Zuerkennung der entsprechenden deutschen Bezeichnung beantragen.
Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Anerkennung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung im Gebiet „Öffentliches Veterinärwesen“
Tierärzte können die Anerkennung für das Führen der Weiterbildungsbezeichnung für das Gebiet "Öffentliches Veterinärwesen“ beantragen.
Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Zulassung zur Prüfung für die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung
Wenn Sie eine tierärztliche Weiterbildung gemäß den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern absolviert haben, können Sie die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung beantragen.
Tierarzt/Tierärztin; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland
Wenn Sie im Ausland als Tierarzt/Tierärztin tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Certificate of good standing).
Tiere; Meldung von Bestandsveränderungen und Anzeige von Tier- und Bestandsdaten
Tierbestandsveränderungen wie Geburt, Zugang, Abgang, Tod, Schlachtung usw. müssen nach Viehverkehrsverordnung gemeldet sowie Tier-, Bestands- und Gesundheitsdaten angezeigt und gespeichert.
Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels
Die Überwachung des Handels mit Tieren und Waren tierischer Herkunft ist Aufgabe der Amtstierärzte an den Landratsämtern und dient der Einhaltung tierseuchen-, tierschutz- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften.
Tierhaltung; Beantragung einer Betriebsnummer
Zur eindeutigen Identifikation muss allen meldepflichtigen Betrieben von dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine zwölfstellige Registriernummer zugeteilt werden.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.