Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse

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Leistungen

Betriebsleitung; Anzeige der Abberufung bei der Handwerkskammer

Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden.

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Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen.

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Bodenkundliche Karten; Abruf

Die Bodenkundliche Landesaufnahme erfasst alle wesentlichen Informationen über Genese, Aufbau und Eigenschaften des Bodens. Die Bodenkundliche Landesaufnahme schafft damit Arbeitsgrundlagen für thematische Auswertungen und die Beantwortung bodenschutzfachlicher Fragestellungen.

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Bürgerantrag; Einreichung

Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.

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Brandsicherheitswache; Anerkennung von eigenen Kräften

Die "Brandschutzdienststelle" kann eigene Kräfte (oder Dienstleister) des Betreibers einer Versammlungsstätte als Brandsicherheitswache anerkennen.

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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Landkreis; Durchführung

Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente "Bürgerbegehren und Bürgerentscheid" ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten des Landkreises direkt selbst zu entscheiden.

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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung

Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente ''Bürgerbegehren und Bürgerentscheid'' ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde direkt selbst zu entscheiden.

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Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten; Informationen

Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche.

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Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen; Informationen zur Durchführung

Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt.

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Bürgerversammlung; Teilnahme

Die Bürgerversammlung stellt eine wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger in der Gemeinde dar.

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Energieversorgungsnetz; Beantragung der Genehmigung für die Aufnahme des Betriebs

Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes i.S.d. § 3 Nr. 37 Energiewirtschaftsgesetz bedarf der vorherigen Genehmigung durch das StMWi. Die Möglichkeit der Versagung der Genehmigung besteht nur unter bestimmten, sehr engen Voraussetzungen.

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Entwicklungspolitik und internationale Beziehungen; Allgemeine Informationen

Der Freistaat Bayern engagiert sich in vielfältiger Hinsicht in der Entwicklungszusammenarbeit und pflegt eine Vielzahl eigenständiger und zum Teil über Jahrzehnte gewachsener internationaler Beziehungen mit Staaten und Regionen weltweit.

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Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN

Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –HIER KLICKEN