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Leistungen
Naturgenuss und Erholung; Informationen zum Betreten der freien Natur
Der "Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur" stellen ein Grundrecht nach der Bayerischen Verfassung dar. Doch nicht jede Form der Freizeitgestaltung und Sportausübung ist generell erlaubt.
Naturschutz; Beantragung einer kommunalen Förderung
Gemeinden und Landkreise können mehr Natur- und Grünflächen oder die Bildung in diesem Bereich fördern.
Naturschutz; Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit
Die Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden haben eine Vielzahl von Aufgaben im Bereich Naturschutz zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit über Naturschutzthemen.
Naturschutz; Erstellung von Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren
Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden erstellen Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren.
Naturschutzgebiet; Beantragung einer Befreiung von einem Verbot
Von den Verboten einer Naturschutzgebietsverordnung kann auf Antrag Befreiung gewährt werden.
Naturschutzrechtliche Befreiung; Beantragung
Bestimmte Teile der Landschaft sind gesetzlich geschützt. Wenn von den Verboten abgewichen werden soll, benötigen Sie eine Befreiung, wenn keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
Nebenamtliche Lehrkräfte; Abrechnung der tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden
Nebenamtliche Lehrkräfte werden die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden vergütet.
Neue Werkstoffe und Materialien; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert Kooperationsvorhaben im Bereich der Neuen Werkstoffe und Materialien, sofern diese der industriellen Forschung bzw. der experimentellen Entwicklung zuordenbar sind.
Neugeborenen-Screening; Beratung
Allen Eltern neugeborener Kinder werden in den ersten Lebenstagen Früherkennungsuntersuchungen (Neugeborenen-Screening) auf seltene angeborene Erkrankungen angeboten.
Nichtbundeseigene Eisenbahnen; Beantragung einer Genehmigung, Erlaubnis oder Durchführung eines Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahrens
Sie können eine Unternehmensgenehmigung für den Betrieb einer Eisenbahn im öffentlichen Verkehr nach § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) oder eine Planfeststellung nach § 18 AEG für den Neubau oder die Änderung von Eisenbahnbetriebsanlagen beantragen.
Nichtstaatliche Hochschule; Beantragung der staatlichen Anerkennung
Einrichtungen des Bildungswesens mit Sitz in Bayern können auf Antrag des Trägers durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als Hochschule staatlich anerkannt werden.
Nichtstaatliche Theater; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung von professionellen und überregional bedeutsamen Theatern und anderen Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst.
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