Alle
Leistungen
Schuldnerverzeichnis; Einsicht
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen online im Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder das Schuldnerverzeichnis einsehen.
Schuleingangsuntersuchung; Wahrnehmung
Alle Vorschulkinder sind vor Einschulung verpflichtet, an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. Ziel ist es, möglichst allen Kindern unabhängig von Migrations- und Sozialstatus aus gesundheitlicher Sicht die gleiche Chance auf einen erfolgreichen Schulstart zu ermöglichen.
Schulen besonderer Art; Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses
Der Freistaat Bayern gewährt für das Lehrpersonal an Schulen besonderer Art, dessen Dienstherr eine kommunale Körperschaft ist, einen Zuschuss.
Schulen in Bayern; Informationen
In Bayern gibt es mehr als 6.000 Schulen in mehr als 20 Schularten. Verschiedene Internetangebote und Behörden helfen Ihnen, einzelne Schulen zu finden und veröffentlichen Informationen darüber.
Schulen; Qualitätssicherung
Um das hohe Niveau an bayerischen Schulen zu sichern und kontinuierlich sowie bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, ist es notwendig, systematisch Informationen über die Ergebnisse und Prozesse schulischer Bildung zu gewinnen.
Schulen; Schulärztliche Beratungen
Personensorgeberechtigte und Schulleitung können beim Gesundheitsamt um eine schulärztliche Beratung bitten, wenn bei Schülerinnen und Schülern Probleme festgestellt werden, die gesundheitlich bedingt sein könnten oder zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnten.
Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger
Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.
Schulinterne Lehrerfortbildung; Beantragung von Finanzmitteln durch Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen
Für die Durchführung schulinterner Lehrerfortbildungen können Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen bei den Regierungen bzw. MB-Dienststellen Finanzmittel beantragen.
Schulleitungen von Förderschulen und beruflichen Schulen; Einleitung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Das betriebliche Eingliederungsmanagement muss bei Schulleitungen von Förderschulen und Schulen für Kranke bei der zuständigen Regierung eingeleitet werden. Im Bereich der beruflichen Schulen liegt die Zuständigkeit beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Schulsport; Aufsicht und fachliche Mitwirkung
Das Unterrichtsfach Sport ist ein unaustauschbarer Bestandteil umfassender Bildung und Erziehung und leistet einen spezifischen Beitrag zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler.
Schulsportstätte; Schulaufsichtliche Genehmigung von Baumaßnahmen
Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Schulsportanlagen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.
Schulsport; Informationen über Serviceleistungen für Schulen
Das Bayerische Landesamt für Schule als Landesstelle für den Schulsport ist eine zentrale, dem Kultusministerium direkt nachgeordnete staatliche Behörde. Sie versteht sich als Serviceeinrichtung für die Schulen, für Sportlehrkräfte wie auch für Schülerinnen und Schüler.
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