Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Leistungen
Gelbfieberimpfstellen; Beantragung der Zulassung oder einer Änderung
Die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle sowie Änderungen müssen bei der Regierung der Oberpfalz beantragt werden.
Jugendverkehrsschulen; Informationen
Ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit der kleinsten Verkehrsteilnehmer wird in der Jugendverkehrsschule geleistet.
Kinderfreibetrag; Beantragung
Der Kinderfreibetrag wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Einkommen abgezogen.
Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde
Gemeinden stellen Spendenquittungen für Sach- und Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke aus.
Steuererklärung; Elektronische Übermittlung
Steuererklärungen (z. B. Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen) können elektronisch an die Steuerverwaltung übermittelt werden.
Steuererklärung; Bereitstellung von Vordrucken
Die Steuerverwaltung stellt Formulare und Ausfüllanleitungen für die Steuererklärung und Vordrucke für weitere steuerliche Angelegenheiten zur Verfügung.
Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Vergabeportal; Abgabe von digitalen Angeboten
Unternehmen können im Vergabeportal auftraege.bayern nach Vergabeverfahren von öffentlichen Auftraggebern aus Bayern suchen und Angebote digital übermitteln.
Verkehrsordnungswidrigkeit; Informationen zum Fahrverbot
Bei einem Fahrverbot wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist es verboten im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art oder einer bestimmten Art zu führen.
Verkehrssicherheit; Informationen über Kleidung und Schutzausrüstung
Durch Auswählen der richtigen - nämlich gut sichtbaren oder bei Unfall oder Sturz schützenden - Bekleidung und Schutzausrüstung können Sie Ihre Sicherheit auf einfache Weise erhöhen.
Vor- und Nachnamen von Kindern; Informationen zur Bestimmung
Jedes Kind führt einen Nachnamen (Familiennamen) und einen oder mehrere Vornamen. Der Familienname wird grundsätzlich nach Maßgabe des Gesetzes festgelegt. Die Vornamensgebung steht den oder dem Personensorgeberechtigten zu.
Vormundschaft für Minderjährige; Anordnung
Das Amtsgericht-Familiengericht ist zuständig für die Anordnung der Vormundschaft für Minderjährige.
Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN
Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN