Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse

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Leistungen

Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

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Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

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Erhebung bei der öffentlichen Abwasserentsorgung – Klärschlamm; Übermittlung von Daten

Wenn Sie vom Statistischen Landesamt zur Meldung von Daten zur Erhebung Klärschlamm aus biologischer Abwasserbehandlung aufgefordert werden, haben Sie eine Auskunftspflicht innerhalb der genannten Frist.

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Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe; Übermittlung von Daten

Unternehmen, die bestimmte klimawirksame Stoffe herstellen, ein- oder ausführen oder mehr als 20 Kilogramm pro Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung, Wartung oder Reinigung von Erzeugnissen verwenden, müssen Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

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Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz; Übermittlung von Daten

Unternehmen und Betriebe des Produzierenden Gewerbes ohne Baugewerbe müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

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Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung: Übermittlung von Daten

Betriebe, Verbände, Vereine und andere Einrichtungen mit Wassergewinnungsanlagen müssen dreijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

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Erhebung der öffentlichen Abwasserbehandlung; Übermittlung von Daten

Betreiber von Anlagen der öffentlichen Abwasserbehandlung müssen dreijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

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Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung; Übermittlung von Daten

Betreiber von Anlagen für die öffentliche Abwasserentsorgung müssen dreijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

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Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte; Übermittlung von Daten

Betreiber von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung oder die Gemeinden müssen dreijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

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Erhebung über die Wassereigenversorgung und Abwassereigenentsorgung privater Haushalte; Übermittlung von Daten

Gemeinden und für die öffentliche Wasserversorgung oder öffentliche Abwasserentsorgung beauftrage Dritte müssen dreijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

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Erhebung über Fanggeräteabfälle sowie passiv gefischte Abfälle; Übermittlung von Daten

Unternehmen, Körperschaften, Einrichtungen und Behörden mit passiv gefischten Abfällen müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

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Erhebung zur Abfallentsorgung; Übermittlung von Daten

Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –HIER KLICKEN