Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Leistungen
Wohnsitz; Anmeldung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.
Erhebung bei der öffentlichen Abwasserentsorgung – Klärschlamm; Übermittlung von Daten
Wenn Sie vom Statistischen Landesamt zur Meldung von Daten zur Erhebung Klärschlamm aus biologischer Abwasserbehandlung aufgefordert werden, haben Sie eine Auskunftspflicht innerhalb der genannten Frist.
Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe; Übermittlung von Daten
Unternehmen, die bestimmte klimawirksame Stoffe herstellen, ein- oder ausführen oder mehr als 20 Kilogramm pro Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung, Wartung oder Reinigung von Erzeugnissen verwenden, müssen Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz; Übermittlung von Daten
Unternehmen und Betriebe des Produzierenden Gewerbes ohne Baugewerbe müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung: Übermittlung von Daten
Betriebe, Verbände, Vereine und andere Einrichtungen mit Wassergewinnungsanlagen müssen dreijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Erhebung der öffentlichen Abwasserbehandlung; Übermittlung von Daten
Betreiber von Anlagen der öffentlichen Abwasserbehandlung müssen dreijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung; Übermittlung von Daten
Betreiber von Anlagen für die öffentliche Abwasserentsorgung müssen dreijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte; Übermittlung von Daten
Betreiber von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung oder die Gemeinden müssen dreijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Erhebung über die Wassereigenversorgung und Abwassereigenentsorgung privater Haushalte; Übermittlung von Daten
Gemeinden und für die öffentliche Wasserversorgung oder öffentliche Abwasserentsorgung beauftrage Dritte müssen dreijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Erhebung über Fanggeräteabfälle sowie passiv gefischte Abfälle; Übermittlung von Daten
Unternehmen, Körperschaften, Einrichtungen und Behörden mit passiv gefischten Abfällen müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Erhebung zur Abfallentsorgung; Übermittlung von Daten
Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN
Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN