Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie in Kürze die Ergebnisse

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Leistungen

Gesundheitsfachberufe; Informationen über Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten

Die Regierungen sind für die Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten zur Führung der Berufsbezeichnungen bei verschiedenen Gesundheitsfachberufen zuständig.

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Grundbuch; Beantragung einer Abschrift oder eines Ausdrucks

Das Grundbuchamt erteilt auf Antrag Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch und der Grundakte.

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Gründerland Bayern; Informationsportal für Start-ups, Existenzgründung und Unternehmensnachfolge

Im Freistaat Bayern sind die Aussichten, erfolgreich selbständig zu sein, besonders günstig. Um Bayern zum Spitzenreiter in Sachen Existenzgründungen zu machen, hat die Bayerische Staatsregierung die Initiative Gründerland Bayern ins Leben gerufen.  

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Handelsregister; Beantragung der Eintragung

Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb oder wollen Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, ist eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich.

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Grünordnungsplan; Informationen zur Aufstellung

Der Grünordnungsplan ist ein Begriff aus der Landschaftsplanung. Er hat die Aufgabe die in den Naturschutzgesetzen bzw. den Landschaftsplänen formulierten Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege für das Gemeindegebiet bzw. Teile davon zu konkretisieren.

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Handelsregister; Einsicht

Die Einsicht in das Handelsregister und die dazu eingereichten Dokumente ist jedem zu Informationszwecken gestattet. Ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme muss nicht dargelegt werden.

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Hinterbliebenenbeihilfe aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Erhalt

Als Hinterbliebene oder Hinterbliebener können Sie von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Beihilfe erhalten. Das ist möglich, wenn Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger nicht an den Folgen eines Versicherungsfalls verstorben ist.

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Immissionsschutz; Anzeige des Betriebs oder Inbetriebnahme einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage

Wenn Sie eine mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben oder in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde anzeigen.

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Immissionsschutz; Erlass von Anordnungen

Auch für genehmigte Anlagen kann die zuständige Behörde nachträglich Anordnungen erlassen.

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Immissionsschutz; Informationen zur Prüfung und Überwachung von Anlagen

Insbesondere genehmigungsbedürftige Anlagen werden regelmäßig daraufhin kontrolliert, ob sie den rechtlichen Vorschriften und dem Genehmigungsbescheid entsprechen. Daneben können sie aus besonderem Anlass überprüft werden.

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Immissionsschutz; Übermittlung von Emissionsmessberichten

Für bestimmte Anlagen müssen Betreiber die Ergebnisse kontinuierlicher Emissionsmessungen bzw. Einzelmessungen an die zuständige Überwachungsbehörde übermitteln.

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Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge

Bestimmte Betriebe mit besonders großem Gefahrenpotenzial (Betriebsbereiche) unterliegen der Störfall-Verordnung.

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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –HIER KLICKEN