Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
Alle
Leistungen
Landschaftsschutzgebiet; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Befreiung von einem Verbot
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin im technischen Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher; Bewerbung um einen Ausbildungsplatz
Lebensmittelkontrolleure-innen sind im technischen Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher tätig. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.
Lebensmittelunternehmer; Meldung von Betrieben zur Registrierung
Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer Tätigkeiten ausführen die Produktion, die mit der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde registrieren lassen.
Lehrrettungswachen für die Notfallsanitäter-Ausbildung; Beantragung der Genehmigung
Rettungswachen, die Notfallsanitäter ausbilden, müssen von der Regierung staatlich genehmigt werden.
Medizinischer Dienst Bayern; Einreichung einer Beschwerde
Sie können sich mit einer Beschwerde über den Medizinischen Dienst Bayern (MD Bayern) an die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, wenden.
Mietwagengenehmigung; Beantragung
Sie benötigen eine Mietwagengenehmigung, wenn Sie gewerblich Personen mit Mietwagen befördern möchten. Damit ist nicht die Vermietung von Fahrzeugen an Selbstfahrer gemeint.
MoBY; App
MoBY, die Mobilitätsapp der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), ist ein hilfreicher Reisebegleiter für alle, die öffentliche Verkehrsmittel in ganz Bayern und darüber hinaus nutzen.
Öffentlicher Linienverkehr; Beantragung von Genehmigungen und Ausnahmen
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit genehmigungspflichtig.
Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.
Öffentlicher Personennahverkehr; Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen
Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.
Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN
Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN