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Leistungen
Sturmwarndienst auf bayerischen Seen; Organisation
Auf größeren bayerischen Seen werden Wassersportler vor Starkwind und Stürmen mit optischen Warnsignalen oder auf andere Weise gewarnt.
Suchtberatung bei bestehender oder drohender Suchtproblematik; Inanspruchnahme
Suchtgefährdete bzw. suchtkranke Menschen sowie deren Angehörige erhalten Informationen, Beratung und Hilfe in den bayernweit vorhandenen Psychosozialen Suchtberatungsstellen (PSBen). Auch Gesundheitsämter sowie Haus- und Fachärzte können erste Ansprechpartner sein.
Umwelt Navigator Bayern; Informationsportal
Mit dem "Umwelt Navigator Bayern" bietet die Bayerische Staatsregierung ein zentrales Suchportal zu den Umweltinformationen des Freistaats Bayern an. Damit informiert Bayern alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aktuell und umfassend über den Zustand seiner Umwelt.
Teilkostenerstattung für Beschäftigte der gesetzlichen Krankenkasse; Beantragung
Wenn Sie im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen tätig sind und für Sie eine Dienstordnung gilt, können Sie eine Teilkostenerstattung vereinbaren. Sie zahlen medizinische Leistungen dann zunächst selbst und bekommen Ihre Auslagen unter bestimmten Voraussetzungen erstattet.
Umweltinformationen; Daten über die Umwelt
Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sind keine Geheimsache. Jeder hat grundsätzlich das Recht auf Zugang zu derartigen Informationen.
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider; Anzeigen und Mitteilungen
Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sind unter anderem verpflichtet, bei der Errichtung und dem Betrieb den Stand der Technik anzuwenden und organisatorische Maßnahmen umzusetzen.
Zahnvorsorgeuntersuchungen für gesetzlich Krankenversicherte; Informationen
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie kostenlose Zahnvorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen
Versorgungsausgleich; Durchführung
Wenn Sie sich scheiden lassen, dann entscheidet das Familiengericht über die Teilung der Versorgungsanrechte, die Sie und Ihr Ehepartner/eingetragener Lebenspartner in der Ehe-/Lebenspartnerschaftszeit erworben haben.
Zuzahlungen für gesetzlich Krankenversicherte; Beantragung der Befreiung
Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr mehr als 2 Prozent Ihrer Bruttofamilieneinnahmen als gesetzliche Zuzahlungen geleistet haben, können Sie sich für den Rest des Jahres davon befreien lassen. Für chronisch Kranke liegt die sogenannte Belastungsgrenze bei 1 Prozent.