Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse

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Leistungen

Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung

Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.

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Gewässernachbarschaften; Koordinierung

Um die Kommunen bei der Aufgabe der Obhut der Gewässer zu unterstützen, wurden die Gewässer-Nachbarschaften Bayern gegründet.

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Wasserbuch; Beantragung der Einsichtnahme oder einer Auskunft

Wenn Sie Informationen zu Wasserrechten benötigen, können Sie die Einsichtnahme in das Wasserbuch oder eine Auskunft aus dem Wasserbuch beantragen.

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Wasserfahrzeug auf Binnengewässer (ohne Bodensee); Beantragung der Genehmigung

An Gewässern, die nicht allgemein zur Schiffahrt zugeglassen sind, darf die Schiffahrt nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden. Kleine Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind sowie Ruderboote sind genehmigungsfrei.

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Wasserverbände; Beratung und Rechtsaufsicht

Die Rechtsaufsichtsbehörden beraten die Wasserverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

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Wildbach- und Lawinenschutz; Durchführung von baulichen Schutzmaßnahmen

Zum Schutz von Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen werden Wildbäche verbaut und Lawinenschutzmaßnahmen durchgeführt.

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Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Fahrlehrerausbildungsstätte

Die amtliche Anerkennung einer Fahrlehrerausbildungsstätte erfolgt auf Antrag.

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Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen (für Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik)

Die Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen für die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik als Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars erfolgt auf Antrag.

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Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von fahrlehrerrechtlichen Fortbildungslehrgängen

Die Anerkennung als Träger von fahrlehrerrechtlichen Fortbildungslehrgängen erfolgt auf Antrag.

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Fahrlehrerwesen; Beantragung der Genehmigung des Rahmenlehrplans für den Fortbildungslehrgang des zur Beurteilung der pädagogischen Qualität eingesetzten Überwachungspersonals

Der Rahmenlehrplan für den Fortbildungslehrgang des zur Beurteilung der pädagogischen Qualität eingesetzten Überwachungspersonals muss genehmigt werden.

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Fahrlehrerwesen; Beantragung der Genehmigung des Rahmenlehrplans für die Basisausbildung zur pädagogisch erweiterten Überwachung

Der Rahmenlehrplan für die Basisausbildung zur pädagogisch erweiterten Überwachung muss genehmigt werden.

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Fahrlehrerwesen; Beantragung der Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems

Die Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems erfolgt auf Antrag.

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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –HIER KLICKEN