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Leistungen

Bodenrichtwerte; Auskunft

Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten ermittelt und veröffentlicht. Jedermann kann eine Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

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Bodenschutz und Altlastenbehandlung; Beantragung der Zulassung als Sachverständige/-r

Sachverständige, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz wahrnehmen, müssen die hierfür erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Sie werden auf Antrag durch die zuständige Behörde zugelassen.

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Bodenschutz und Altlastenbehandlung; Beantragung der Zulassung als Untersuchungsstelle

Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach Bundes-Bodenschutzgesetz wahrnehmen, müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden.

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Bodenseeschifferpatent; Anmeldung zur Prüfung und Beantragung einer Ersatzausfertigung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

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Böllerprüfung; Beantragung einer Beschussprüfung

Die bayerische Beschussverwaltung führt sowohl die Erst- als auch die Wiederholungsprüfung an Böllergeräten und -kanonen durch.

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Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände; Informationen über Verhalten und Verantwortung

Nach wie vor werden Kampfmittel - insbesondere Bombenblindgänger und Munitionsgegenstände aus dem 2. Weltkrieg - gefunden. Wenn Sie Kampfmittel finden: Hände weg, sofort die Polizei verständigen!

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Börse; Beantragung der Zulassung als Handelsteilnehmer

Wenn ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut direkt an einer Börse handeln möchte, benötigt das Institut eine Zulassung als Handelsteilnehmer.

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Börsenhandel; Beantragung der Zulassung von Wertpapieren

Wertpapiere, die Sie an der Börse zum Handel am regulierten Markt platzieren wollen, müssen vorher zugelassen worden sein.

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Brand- und Katastrophenschutz; Alarmierungsplanung

Für die Alarmierungsplanungen im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden und für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zuständig.

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Brandschutz; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als auswärtige/-r Nachweisberechtigte/-r

Vor erstmaligem Tätigwerden in Bayern müssen auswärtige Nachweisberechtigte für Brandschutz die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen.

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Brandschutz; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

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Brandschutz; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r

Sie können die Anerkennung als Prüfsachverständiger für Brandschutz bei der BAyerischen Architektenkammer beantragen. Sie haben dann die  Berechtigung Prüfbescheinigungen auszustellen.

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Das Rathaus ist am 30. Mai geschlossen.