Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Leistungen

Kommunale Netzwerke und Initiativen; Informationen

Kommunale Behörden können sich in Netzwerken engagieren oder sich an Initiativen beteiligen.

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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

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Kommunale Personalangelegenheiten; Informationen

Die Personalverwaltung (dazu zählen z. B. Personalgewinnung, Personalbetreuung, Personalentwicklung sowie Stellenbewirtschaftung) ist eine zentrale interne Verwaltungsaufgabe von Gemeinden und Landratsämtern.

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Kommunale Stellenangebote; Bewerbung

Sie können sich auf Stellenangebote von kommunalen Behörden bewerben.

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Kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben; Beantragung einer Förderung nach dem Kommunalen Sonderbaulastprogramm

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Baumaßnahmen an Staatsstraßen, sowie für den Bau von selbständigen Radwegen und für Maßnahmen zur Verbesserung von Barrierefreiheit und Zuwegung vom Individual- zum öffentlichen Verkehr.

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Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

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Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

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Kommunale Unternehmen; Anzeige von Entscheidungen der Kommune

Die Kommunen können Unternehmen als Eigenbetrieb, selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in den Rechtsformen des Privatrechts betreiben. Bestimmte Entscheidungen der Kommunen sind der Rechtsaufsichtsbehörde rechtzeitig vorzulegen.

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Kommunale Unternehmen; Betrieb

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung als Eigenbetriebe, selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in  Rechtsformen des Privatrechts betreiben.

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Kommunale Veranstaltungen; Informationen und Anmeldung

Die Gemeinden und Landkreise können Veranstaltungen durchführen oder organisieren sowie Informationen über Veranstaltungen veröffentlichen (z. B. in einem Veranstaltungskalender).

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Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.