Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse

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Leistungen

Tierärztliche Hausapotheke; Anzeige der Einrichtung und des Betriebs

Das Führen einer tierärztlichen Hausapotheke unterliegt der Anzeigepflicht gemäß § 79 des Gesetzes über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz – TAMG)

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Tierische Nebenprodukte; Beantragung der Betriebszulassung

Betriebe zur Verwendung, Lagerung, Behandlung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten, benötigen je nach Tätigkeit ggf. eine Zulassung mit Zuweisung einer individuellen Zulassungsnummer.

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Abfallratgeber Bayern; Informationssystem

Die Online-Anwendung "Abfallratgeber Bayern" liefert für Privathaushalte, Unternehmen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger umfassende Informationen für die Handhabung und Entsorgung von Abfällen.

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Abfallentsorgung; Beratung

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.

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Abfallrecht; Informationen zum Vollzug

Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.

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Arbeitszeit; Überwachung

Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen überwachen die Einhaltung der Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz und bewilligen in Ausnahmefällen an Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie im Einzelfall die Erhöhung der maximal zulässigen Arbeitszeit bei entsprechendem Ausgleich.

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Auswärtige Gesellschaften; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Vor erstmaligem Tätigwerden in Bayern müssen auswärtige Gesellschaften die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen.

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Bauprodukte; Beantragung der Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle

Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen tragen als unparteiliche Drittstellen dazu bei, dass Bauprodukte den Anforderungen entsprechen und sicher verwendet werden können. Um als solche tätig zu werden, ist eine Anerkennung erforderlich.

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Bauvorhaben; Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle

Baustellen sind in der Regel im Vorfeld beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. Bergamt in Form einer Vorankündigung anzuzeigen.

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Bergbau; Meldung über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge

Betriebe die unter Bergaufsicht stehen, müssen dem zuständigen Bergamt Meldungen über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge übermitteln.

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Brandschutz; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige

Der Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer nimmt  Anzeigen über die Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfsachverständige/Prüfsachverständiger für Brandschutz entgegen und entscheidet über den Antrag auf Erteilung der Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen.

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Berufliche Schule; Schulaufsicht und Beratung

Die beruflichen Schulen in Bayern sind das Sprungbrett zu einer qualifizierten Berufstätigkeit. Die unmittelbare staatliche Schulaufsicht obliegt bei den beruflichen Schulen (ohne Fachoberschulen und Berufsoberschulen) den Regierungen.

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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –HIER KLICKEN