Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Leistungen
Kommunales Organisationsmanagement; Informationen
Die allgemeine innerbetriebliche Organisation ist eine wichtige interne Verwaltungsaufgabe von Behörden.
Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.
Öffentliche Grünflächen; Pflege
Öffentliche Grünflächen haben einen hohen Stellenwert für die Ökologie in den Gemeinden. Sie bieten vielfältigen Lebensraum für Pflanzen und Tiere und verbessern als Staub-, Abgas- und Lärmfilter das Lokalklima.
Personalrat der Gemeindeverwaltung; Informationen
Der Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten (Arbeitnehmer und Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung. Er wird u.a. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Gemeindeverwaltung gewählt.
Praxisklassen; Beantragung einer Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus
Die Einrichtung von Praxisklassen an Mittelschulen wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2021 – 2027 gefördert.
Versicherung; Abschluss durch die Kommune
Gemeinden und Landkreise können Versicherungen gegen verschiedene Risiken abschließen.
Vorschlagswesen; Vorschläge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Weiterentwicklung der kommunalen Behörde
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer kommunalen Behörde können zu unterschiedlichen Themen Verbesserungsvorschläge einreichen.
Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber (ANKER); Betrieb
Der Freistaat Bayern unterhält Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Asylgesetz (AsylG), welche durch die Regierungen errichtet und betrieben werden.
Destillationsverpflichtung; Überwachung und Durchsetzung
Die Destillationsverpflichtung für bestimmte Übermengen an Wein wird überwacht und durchgesetzt.
Fachkraft der Sozialmedizin; Bewerbung um einen Ausbildungsplatz
In Bayern sind im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) Fachkräfte der Sozialmedizin tätig. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.
Gebündelter Bedarfsverkehr; Beantragung einer Genehmigung
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen im gebündelten Bedarfsverkehr unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit grundsätzlich genehmigungspflichtig.
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN