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Leistungen

Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung

Damit Sie nach einem Versicherungsfall weiterhin Ihren Haushalt führen oder Ihre Kinder betreuen können, unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen die gesetzliche Unfallversicherung finanziell oder bei der Organisation einer Hilfe.

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Haushaltshilfe; Meldung der Beschäftigung bei der gesetzlichen Unfallversicherung

Sie sind verpflichtet, alle in Ihrem Privathaushalt beschäftigten Personen zur gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden und Ihre Unfallkasse bei Änderungen zu informieren.

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Haushaltsleistungen; Beratung

Landwirte und deren Familienangehörige können sich zu Haushaltsleistungen beraten lassen.

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Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen

Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.

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Haushaltsscheckverfahren; Anmeldung und Abmeldung einer Haushaltshilfe, Mitteilung einer Änderung

Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, müssen Sie diese durch das Haushaltsscheck-Verfahren anmelden.

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Häusliche Krankenpflege für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung

Sie erhalten von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse häusliche Krankenpflege, um einen Krankenhausaufenthalt zu ersetzen oder ihn abzukürzen.

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Hausunterricht; Beantragung der Erteilung

Hausunterricht kann für Schülerinnen und Schüler erteilt werden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht schulbesuchsfähig sind oder die auf Grund behördlicher Anordnung freiheitsentziehend in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind.

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Hausunterricht; Beantragung von Kostenersatz für Mehrarbeit durch nicht staatliches Lehrpersonal

Nicht staatliches Lehrpersonal, das Hausunterricht leistet, kann für die dadurch entstehende Mehrarbeit Kostenersatz verlangen.

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Hebammenhilfe; Inanspruchnahme

Wenn Sie schwanger sind oder gerade entbunden haben, können Sie die Leistungen einer Hebamme in Anspruch nehmen.

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Heilkundeausübung; Anzeige

Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

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Heilmittel für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung der Kostenübernahme

Bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit können Sie Belege für die Übernahme der Kosten von Heilmitteln in der gesetzlichen Unfallversicherung einreichen.

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Heilmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf medizinisch notwendige Heilmittel.

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Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.