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Leistungen

Hilfsmittel für Versicherte in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Beantragung einer Kostenübernahme oder -erstattung

Wenn Ihre Brille, Prothese oder ein anderes Hilfsmittel bei einem Arbeitsunfall beschädigt wird, kommt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft dafür auf.

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Hilfsmittel im Rahmen der Rehabilitation für gesetzlich Unfallversicherte; Einreichung von Belegen

Sie benötigen wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Rahmen einer Rehabilitation medizinische Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder eine Brille? Dann übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten.

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Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen als Dienstzeitauszeichnung; Einreichung eines Vorschlags

Sie können Persönlichkeiten, die sich über einen längeren Zeitraum bei einer freiwilligen Hilfsorganisation engagieren, für das Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen als Dienstzeitauszeichnung vorschlagen. Diese können so mit einer staatlichen Auszeichnung geehrt werden.

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Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen als Steckkreuz; Einreichung eines Vorschlags

Sie können auszeichnungswürdige Personen für das Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen als Steckkreuz vorschlagen. Das Steckkreuz wird für besondere Verdienste in der jeweiligen freiwilligen Hilfsorganisation verliehen.

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Hinterbliebenenbeihilfe aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Erhalt

Als Hinterbliebene oder Hinterbliebener können Sie von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Beihilfe erhalten. Das ist möglich, wenn Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger nicht an den Folgen eines Versicherungsfalls verstorben ist.

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Hinterbliebenen-Pauschbetrag; Beantragung

Bei Hinterbliebenenbezügen können Sie einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag beantragen.

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Hinweisgeberschutz; Übermittlung von Hinweisen an die Meldestelle im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bayerischen Naturschutzfonds können Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz an die interne Meldestelle übermitteln.

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Hinweisgeberschutz; Übermittlung von Hinweisen bei Verstößen durch Beschäftigte im Geschäftsbereich des Bayerischen Finanzministeriums und Bayerischen Gesundheitsministeriums

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von bayerischen  Behörden können Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu Fehlverhalten im dienstlichen Zusammenhang an die für Sie zuständige interne Meldestelle übermitteln.

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Hinweisgeberschutz; Übermittlung von Hinweisen bei Verstößen im Finanzdienstleistungsbereich

Wenn Sie Hinweise auf Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich haben, können Sie sich anonym an die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.

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HI-Virus und AIDS; Information, Prävention und Beratung

Die Gesundheitsämter, AIDS-Beratungsstellen und AIDS-Hilfen informieren und beraten über Ansteckungsrisiken, vorbeugende Maßnahmen und HIV-Antikörpertests.

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Hobbyweinberg; Anzeige der Anpflanzung, Wiederbepflanzung oder Rodung

Wenn Sie eine Hobbyweinberg anlegen, roden oder wiederbepflanzen müssen Sie dies anzeigen.

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Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen; Erstellung von Stellungnahmen

Die Landratsämter können Stellungnahmen zu Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen abgeben.

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Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.