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Arzneimittel; Anzeige einer klinischen Prüfung

Wer klinische Prüfungen nach §§ 40ff. Arzneimittelgesetz (AMG) durchführen will, hat dies bei der für den Anzeigenden (Sponsor, CRO, Labor, Prüfeinrichtung) zuständigen Regierung anzuzeigen.

Zusändigkeiten

  • Regierung von Oberfranken: zuständig für die Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken
  • Regierung von Oberbayern: zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben

Synonyme:

Lebenslagen: Allgemeines

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sponsoren klinischer Prüfungen und andere, an deren Durchführung beteiligte Organisationen können die Durchführung einer Prüfung online anzeigen.

Clinical Trials Information System (CTIS)

Fristen:

Fristen setzt das AMG nicht.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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