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Die Zuwendung soll Behindertenverbänden, die in der Betreuung Behinderter auf Landesebene bedeutsam wirken, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben helfen. Dabei sollen vorwiegend stark von ehrenamtlichem Engagement geprägte, kleinere finanzschwache Träger bei Fortführung und Ausbau ihrer Betreuungsarbeit unterstützt werden.
Gefördert wird die Betreuungsarbeit zur Verbesserung der Teilhabe der Menschen mit Behinderung. Hierunter fallen insbesondere folgende Maßnahmen und Aufgaben: Allgemeine Beratung; Informations- und Bildungsangebote; Öffentlichkeitsarbeit; Kooperation mit Diensten und Netzwerken; Gewinnung, Schulung und Koordination von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Organisation von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen; Unterstützung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeaktiven, z.B. bei Gruppengründungen und - leitung und der Durchführung von Maßnahmen.
Zuwendungsfähige Ausgaben:
Förderfähig sind notwendige Sach- und Personalausgaben für die Betreuungsarbeit (siehe Nr. 2) der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Dazu gehören insbesondere Personal- und Sachausgaben der für den Landesverband in diesen Bereichen Tätigen sowie Ausgaben für Tagungen, Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbeit. Nicht zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Geschäftsführung des Verbands, den Erwerb und die Instandhaltung von Immobilien, die finanzielle Unterstützung von Betroffenen und kalkulatorische Kosten. Davon unberührt bleiben Ausgaben der Geschäftsführung, die konkret der Betreuungsarbeit zuzurechnen sind. Für die Personalausgaben gelten als Höchstgrenzen die jährlich aktualisierten Personalausgabenhöchstsätze bei Zuwendungen des Freistaates Bayern für die Entgeltgruppen 1 - 15 TV-L (PAHS).
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.
Bei nachgewiesenem Bedarf können je nach den Mitgliederzahlen der Landesverbände Zuschüsse bis zu folgenden Höchstbeträgen ausgereicht werden:
100 - 1.000 bis zu 6.100,00 €
1.001 - 3.000 bis zu 8.100,00 €
3.001 - 8.000 bis zu 10.200,00 €
8.001 - 20.000 bis zu 13.200,00 €.
Synonyme: Behinderte, Selbsthilfe, Verbände
Lebenslagen: Leistungen zur Teilhabe
Autor: Super-Admin
Der Antrag muss bis 31.10.2025 gestellt werden. Der Antrag muss spätestens zum 31. Oktober des Vorjahres beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingereicht werden.
Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage möglich. Die Zuständigkeit wird im Bescheid angegeben.
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.