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Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Verbandsarbeit auf Landesebene

Zweck

Die Zuwendung soll Behindertenverbänden, die in der Betreuung Behinderter auf Landesebene bedeutsam wirken, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben helfen. Dabei sollen vorwiegend stark von ehrenamtlichem Engagement geprägte, kleinere finanzschwache Träger bei Fortführung und Ausbau ihrer Betreuungsarbeit unterstützt werden.

Gegenstand

Gefördert wird die Betreuungsarbeit zur Verbesserung der Teilhabe der Menschen mit Behinderung. Hierunter fallen insbesondere folgende Maßnahmen und Aufgaben: Allgemeine Beratung; Informations- und Bildungsangebote; Öffentlichkeitsarbeit; Kooperation mit Diensten und Netzwerken; Gewinnung, Schulung und Koordination von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Organisation von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen; Unterstützung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeaktiven, z.B. bei Gruppengründungen und - leitung und der Durchführung von Maßnahmen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Landesbehindertenverbände, die Menschen mit Behinderung regelmäßig umfassend oder in einem wesentlichen Lebensbereich beraten und betreuen. Die Landesbehindertenverbände können die ihnen gewährten Zuschüsse nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides an die ihnen angeschlossenen Untergruppierungen auf regionaler und lokaler Ebene weitergeben.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.

Höhe der Förderung

Bei nachgewiesenem Bedarf können je nach den Mitgliederzahlen der Landesverbände Zuschüsse bis zu folgenden Höchstbeträgen ausgereicht werden:

100 - 1.000 Verbandsmitglieder: bis zu 6.100,00 Euro
1.001 - 3.000 Verbandsmitglieder: bis zu 8.100,00 Euro
3.001 - 8.000 Verbandsmitglieder: bis zu 10.200,00 Euro
8.001 - 20.000 Verbandsmitglieder: bis zu 13.200,00 Euro

Synonyme: Behinderte, Selbsthilfe, Verbände

Lebenslagen: Leistungen zur Teilhabe

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Antrag muss spätestens zum 31. Oktober des Vorjahres beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingereicht werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BehinderteSelbsthilfeVerbände

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.