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Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur in anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden.

Die Anerkennung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.

Synonyme: Pflanzentechnologe

Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten, Betriebliche Ausbildung

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Pflanzentechnologe

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.