Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie Familienangehörige unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichern. Die Familienversicherung für Ihre Angehörigen beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Folgende Familienangehörige können Sie mitversichern:

  • Ihren Ehepartner, Ihre Ehepartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner beziehungsweise Ihre eingetragene Lebenspartnerin, wenn dieser oder diese kein oder ein geringes eigenes Einkommen erzielt
  • Ihre Kinder bis zu bestimmten Altersgrenzen,
  • Enkel und Stiefkinder, die in Ihrem Haushalt leben oder für deren Lebensunterhalt Sie sorgen, sowie Pflegekinder

Sind Sie als Eltern in unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen versichert, können Sie wählen, wo Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder familienversichern.

Synonyme: Ehepartner, Eingetragene Lebenspartnerschaft, Einkommensgrenze, Enkelkind, Familienangehörige mitversichern, Familienmitglied, Familienversicherung, gesetzliche Krankenkasse, Gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Kind, Krankenkasse, Krankenversicherung, Lebenspartner, Pflegekind, Stiefkind

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Für Sie bestehen keine Fristen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

EhepartnerEingetragene LebenspartnerschaftEinkommensgrenzeEnkelkindFamilienangehörige mitversichernFamilienmitgliedFamilienversicherunggesetzliche KrankenkasseGesetzliche KrankenversicherungGKVKindKrankenkasseKrankenversicherungLebenspartnerPflegekindStiefkind

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.