Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie Familienangehörige unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichern. Die Familienversicherung für Ihre Angehörigen beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Folgende Familienangehörige können Sie mitversichern:
Sind Sie als Eltern in unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen versichert, können Sie wählen, wo Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder familienversichern.
Synonyme: Ehepartner, Eingetragene Lebenspartnerschaft, Einkommensgrenze, Enkelkind, Familienangehörige mitversichern, Familienmitglied, Familienversicherung, gesetzliche Krankenkasse, Gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Kind, Krankenkasse, Krankenversicherung, Lebenspartner, Pflegekind, Stiefkind
Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung
Autor: Super-Admin
Für Sie bestehen keine Fristen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.