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Feuerwehr; Prüfung und Weiterleitung von Einsatzberichten

Die Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in den Landkreisen erstatten der Kreisbrandrätin bzw. dem Kreisbrandrat über jeden Einsatz im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst einen Einsatzbericht. Über Fehlalarme, böswillige Alarme und Sicherheitswachen ist ebenfalls zu berichten. Hierfür wird die webbasierte Einsatznachbearbeitung genutzt. Die Werkfeuerwehren berichten in gleicher Form an die Kreisbrandrätin bzw. den Kreisbrandrat, die Leitung der Berufsfeuerwehr oder die Stadtbrandrätin bzw. den Stadtbrandrat.

Die Kreisbrandräte, die Leiter der Berufsfeuerwehren und die Stadtbrandräte stellen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich sicher, dass die in der webbasierten Einsatznachbearbeitung über die Integrierten Leitstellen erfassten Einsatzberichte auf Plausibilität, Vollständigkeit und Unterschriften geprüft sind und melden dies an die Regierungen.

Die Regierungen prüfen, ob die Meldungen für Einsatzberichte aus ihrem Zuständigkeitsbereich vorliegen und prüfen die Berichte auf Plausibilität, Vollständigkeit sowie Unterschriften und melden dies an das Staatsministerium des Innern und für Integration.

Synonyme:

Lebenslagen: Statistische Auswertungen, Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) (VollzBekBayFwG)

Fristen:

Die Kreisbrandräte, die Leiter der Berufsfeuerwehren und die Stadtbrandräte prüfen die Einsatzberichte spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres und melden dies an die Regierung.

Die Regierungen prüfen die Berichte und melden dies bis spätestens 1. März an das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.