Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust, bei Unbrauchbarkeit oder Diebstahl

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Der Ersatzführerschein ist bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.

Hinweis: Auch als Ersatz für einen Papierführerschein erhalten Sie einen Kartenführerschein mit Befristung. Alte rosa oder graue Papierführerscheine werden nicht mehr ausgegeben.

Synonyme: Führerschein abhanden gekommen, Führerschein futsch, Führerschein nicht mehr auffindbar, Führerschein nicht mehr vorhanden, Führerschein unauffindbar, Führerschein verloren, Führerscheinverlust, Führerschein Verlust, Führerschein vermisst, Führerschein verschollen, Führerschein verschwunden, Führerschein weg, verlorener Führerschein

Lebenslagen: Ausstellung von Ersatzpapieren, Rund um Führerscheine, Verlust eines Ausweises

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

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Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.