Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Führungszeugnis; Beantragung eines vergleichbaren Nachweises durch EU-Bürger

EU-Ausländer sind unter Umständen verpflichtet einen dem deutschen Führungszeugnis vergleichbaren Nachweises zu erbringen (z. B. eines amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder eines Auszugs aus dem Strafregister des Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde). Dieser Nachweis muss bei der zuständigen Behörde im Heimatstaat beantragt werden.

Wenn Sie als EU-Ausländer ein deutsches Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde beantragen. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen".

Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland wohnen, kann auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt werden, das Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch über das Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses".

Synonyme:

Lebenslagen: Polizeiliches Führungszeugnis

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.