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Für jeden vorübergehenden Alkoholausschank auf einer Veranstaltung (z. B. Vereins-, Stadt-, Musikfest, Weihnachtsmarkt) ist eine sogenannte Gestattung nach § 12 GastG notwendig. Dies gilt für Schausteller, niedergelassene Gastwirte, die außerhalb ihrer Gaststätte Alkohol ausschenken, aber auch für Vereine.
Synonyme: Anlassgastronomie, Ausschankgenehmigung, Dorffest oder Sportveranstaltung, Führungszeugnis, Gaststättenrechtliche Gestattung, Gestattung, Glühweinausschank, Schankerlaubnis, Schankgenehmigung, Schanklizenz, Schausteller, Wirte und Vereine, Vorübergehende Gaststättenerlaubnis, Weihnachtsmarkt
Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Freizeitgestaltung, Schritt in die Selbständigkeit
Autor: Super-Admin
Sie können eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis aus besonderem Anlass (z. B. eine Veranstaltung) online beantragen.
Für eine kostenfreie Genehmigungsfiktion ist es Voraussetzung, dass der Antrag mindestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung gestellt wird. Ein nicht rechtzeitig gestellter Antrag, bei dem eine sachgemäße Überprüfung der Gestattungsfähigkeit bis zum vorgesehenen Veranstaltungstermin nicht mehr möglich ist, rechtfertigt die Ablehnung der Gestattung.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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