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Gesundheitsschädlinge; Beantragung der Anordnung von erforderlichen Maßnahmen

Zahlreiche Tiere können Krankheitserreger übertragen und so die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen oder gar gefährden. Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, muss die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen anordnen.

Unter Gesundheitsschädlingen sind Tiere zu verstehen, durch die Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können.

Synonyme: Arthropoden, Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer, Bettwanzen, Iltis, Ratten melden, Rattenplage, Ungeziefer, Marder, Gesundheitsschädlinge, Hygieneschädlinge, Kakerlaken, Küchenschaben, Schädlinge, Schadnager, Wanderratte, Hausratte, Hausmaus, Seuchenschutz, Seuchenschutzmeldung, Ungeziefer

Lebenslagen: Verbraucherschutz

Autor: Super-Admin

Rechtsbehelf:

Gegen Maßnahmen der Gesundheitsämter zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen können die Rechtsbehelfe und -mittel der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Wiederspruch und Klage) statthaft sein.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Arthropoden, Schaben, Mehlmotten, SpeckkäferBettwanzen, Iltis, Ratten melden, Rattenplage, Ungeziefer, MarderGesundheitsschädlingeHygieneschädlingeKakerlakenKüchenschabenSchädlingeSchadnager, Wanderratte, Hausratte, HausmausSeuchenschutzSeuchenschutzmeldungUngeziefer