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Gesundheitsschädlinge; Beantragung der Anordnung von erforderlichen Maßnahmen

Zahlreiche Tiere können Krankheitserreger übertragen und so die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen oder gar gefährden. Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, muss die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen anordnen.

Unter Gesundheitsschädlingen sind Tiere zu verstehen, durch die Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können.

Synonyme: Arthropoden, Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer, Bettwanzen, Iltis, Ratten melden, Rattenplage, Ungeziefer, Marder, Gesundheitsschädlinge, Hygieneschädlinge, Kakerlaken, Küchenschaben, Schädlinge, Schadnager, Wanderratte, Hausratte, Hausmaus, Seuchenschutz, Seuchenschutzmeldung, Ungeziefer

Lebenslagen: Verbraucherschutz

Autor: Super-Admin

Rechtsbehelf:

Gegen Maßnahmen der Gesundheitsämter zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen können die Rechtsbehelfe und -mittel der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Wiederspruch und Klage) statthaft sein.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

Arthropoden, Schaben, Mehlmotten, SpeckkäferBettwanzen, Iltis, Ratten melden, Rattenplage, Ungeziefer, MarderGesundheitsschädlingeHygieneschädlingeKakerlakenKüchenschabenSchädlingeSchadnager, Wanderratte, Hausratte, HausmausSeuchenschutzSeuchenschutzmeldungUngeziefer

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.