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Aufgrund der regionalen und überregionalen Bedeutung von GVZ soll durch die Förderung der Aufwendungen für Planung und Konzeption die Errichtung von GVZ gefördert werden.
Zur Realisierung einer umweltverträglicheren und rationelleren Güterbeförderung haben sich Bund und Länder auf die Schaffung eines Netzes an Güterverkehrszentren (GVZ) verständigt. Neben den Erschließungsaufwendungen müssen die Kommunen auch die Kosten für Planung und Konzeption der GVZ sowie für die GVZ-Entwicklungsgesellschaften (GVZ-E) tragen. Die gesamten Aufwendungen für ein GVZ übersteigen die Finanzkraft der Kommunen.
Gefördert werden kann beispielsweise das Erstellen einer Machbarkeitsstudie oder auch die Kosten für externe Planungsleistungen. Es können aber auch infrastrukturelle Investitionen der Gemeinden und Gemeindeverbände für die Errichtung des GVZ gefördert werden.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Der regelmäßige Fördersatz beträgt 50% in Form einer Anteilsfinanzierung.
Synonyme: Kombinierter Verkehr, Logistik, Logistikzentrum, Umschlaganlagen
Lebenslagen: Förderprogramme
Autor: Super-Admin
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.