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Güterverkehrszentrum; Beantragung einer Förderung

Zweck

Aufgrund der regionalen und überregionalen Bedeutung von GVZ soll durch die Förderung der Aufwendungen für Planung und Konzeption die Errichtung von GVZ gefördert werden.

Gegenstand

Zur Realisierung einer umweltverträglicheren und rationelleren Güterbeförderung haben sich Bund und Länder auf die Schaffung eines Netzes an Güterverkehrszentren (GVZ) verständigt. Neben den Erschließungsaufwendungen müssen die Kommunen auch die Kosten für Planung und Konzeption der GVZ sowie für die GVZ-Entwicklungsgesellschaften (GVZ-E) tragen. Die gesamten Aufwendungen für ein GVZ übersteigen die Finanzkraft der Kommunen.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden kann beispielsweise das Erstellen einer Machbarkeitsstudie oder auch die Kosten für externe Planungsleistungen. Es können aber auch infrastrukturelle Investitionen der Gemeinden und Gemeindeverbände für die Errichtung des GVZ gefördert werden.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Der regelmäßige Fördersatz beträgt 50% in Form einer Anteilsfinanzierung.

Synonyme: Kombinierter Verkehr, Logistik, Logistikzentrum, Umschlaganlagen

Lebenslagen: Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Rechtsbehelf:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Kombinierter VerkehrLogistikLogistikzentrumUmschlaganlagen

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.